Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung
Nachhaltigkeit verstehen wir bei der efv GmbH als verantwortungsvolle Unternehmensführung und langfristig orientierte Gestaltung unserer internen Prozesse. Dabei liegt der Fokus auf der effizienten Nutzung von Ressourcen, der sorgfältigen Organisation von Arbeitsabläufen und der Förderung einer positiven Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeitenden.
Wir achten insbesondere auf:
- eine ausgewogene Arbeitszeitgestaltung und die Unterstützung unserer Mitarbeitenden,
- den bewussten Einsatz von digitalen Kommunikationsmitteln zur Reduktion von Geschäftsreisen,
- die Nutzung energieeffizienter Arbeitsgeräte und umweltschonender Technologien,
- ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien.
Darüber hinaus engagieren wir uns in ausgewählten Projekten gemeinsam mit Partnerunternehmen, um nachhaltige Maßnahmen innerhalb unseres operativen Geschäftsbetriebs zu unterstützen.
Diese Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf die interne Unternehmensführung und stellen keine Anlage- oder Investitionsstrategie dar. Sie dienen der Verbesserung von Effizienz, Verantwortungsbewusstsein und Organisationsqualität in unserem Unternehmen.
Nachhaltigkeit gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR)
Informationen über die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“, SFDR) sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, offenzulegen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben könnten. Bei der efv GmbH werden Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene derzeit nicht systematisch in die Investitionsentscheidungsprozesse der Vermögensverwaltung oder Anlageberatung einbezogen. Der Schwerpunkt der Investitionsentscheidungen liegt auf klassischen finanziellen Risikokriterien wie Markt-, Kredit-, Liquiditäts- und operationellen Risiken. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt ausschließlich dann, wenn diese ausdrücklich Bestandteil der Anlagestrategie eines einzelnen Finanzprodukts sind.
Voraussichtliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Da Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht gesondert berücksichtigt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken im Falle ihres Eintretens negativ auf die Rendite einzelner Anlagen auswirken. Eine gesonderte Bewertung oder Begrenzung dieser Risiken erfolgt auf Unternehmensebene nicht.
Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)
Die efv GmbH berücksichtigt derzeit keine wichtigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) auf Unternehmensebene.
Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)
Die Vergütungspolitik der efv GmbH steht nicht im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, da Nachhaltigkeitsaspekte auf Unternehmensebene nicht Bestandteil der Investitionsentscheidungsprozesse sind.
Abgrenzung zu nachhaltigen Finanzprodukten
Die efv GmbH ist als Fondsmanager für einen einzelnen Investmentfonds tätig, der ein nachhaltiges Anlageziel gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung verfolgen. Diese nachhaltigen Anlageziele gelten ausschließlich auf Ebene des Fonds und begründen keine nachhaltige Anlagestrategie auf Unternehmensebene sowie keine nachhaltige Ausrichtung der Vermögensverwaltung insgesamt. Für diesen Fonds gelten ausschließlich die jeweiligen produktspezifischen Anlagestrategien und Offenlegungspflichten.
Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Nach der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) haben Finanzmarktteilnehmer offenzulegen, ob sie die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) berücksichtigen.
Die efv GmbH berücksichtigt derzeit keine wichtigsten nachteilign Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Unternehmensebene.
Diese Entscheidung beruht insbesondere auf:
- der derzeit eingeschränkten Verfügbarkeit, Qualität und Vergleichbarkeit relevanter Nachhaltigkeitsdaten sowie
- dem Umstand, dass Nachhaltigkeitsaspekte nicht Bestandteil der allgemeinen Unternehmens- und Investitionsstrategie sind.
Für einzelne Finanzprodukte, insbesondere Investmentfonds mit nachhaltigem Anlageziel gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung, werden nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ausschließlich auf Ebene des Fonds berücksichtigt und entsprechend den produktspezifischen gesetzlichen Vorgaben offengelegt.

