Leistungen

Beratungsleistungen

„Mir imponieren nur die Ratschläge und Grundsätze, die der Ratgebende selbst beherzigt.“ Rosa Luxemburg (1871-1919)

Unter einer Beratung – oder auch Konsultation (aus lateinisch consultatio) wird im Allgemeinen eine Form des Gesprächs bzw. der Kommunikation verstanden, das die Aufgabe hat, Wissensvorsprung, (Lebens-)Erfahrung oder Fachkenntnis zum Nuten des Fragenden zu erlangen. Je nach Beratungsformat und Themenbereich sind Beratungsgespräche unterschiedlich aufgebaut und strukturiert.
Zumeist findet Beratung bei der efv mündlich/persönlich statt. Selbstverständlich kann dies auch telefonisch (*) oder über Videochats/Webmeetings (*), seltener auch schriftlich etwa mit Hilfe von E-Mail, Chats oder Briefen statt. Ziel von Beratung kann es sein, Informationen auszutauschen, den Adressaten zu einer bestimmten Handlung oder einem Unterlassen zu bewegen oder ihn bei der Bearbeitung von Problemen, der Klärung von Unklarheiten, Befürchtungen oder dem Treffen von Entscheidungen aus Angst oder Gier zu unterstützen.

* Beratungsleistungen, die in irgendeiner Weise dazu führen, Anlageentscheidungen zu planen, auszulösen oder umzusetzen, werden in keinem fall auf telefonischen Wege erfolgen. Die gesetzlich verankerte Pflicht zur revisionssicheren Protokollierung erfordert in diesem Fall eine Aufzeichnung der Gesprächsinhalte (sog. „taping“).

Gesamtheitliche, umfangreiche Analyse

Ähnlich wie ein Arzt ohne genaue Anamnese weder Diagnosen stellt, noch Therapien einleitet, kann eine qualifizierte und umfassende Finanz- und Vermögensberatung nur erfolgen, wenn der Berater der efv GmbH vorher eine genaue Analyse des Mandanten aufnimmt.
Hier werden neben den persönlichen Daten des Mandanten und seiner Familie auch die bisher getätigten Finanzdispositionen genau unter die Lupe genommen, sowie Ziele und Wünsche, berufliche und private Pläne ausführlich besprochen. Hierbei spielen die bestehenden Vermögenswerte (Versicherungen, Sparguthaben und sonstiges vorhandenes Vermögen), sowie die Verpflichtungen und Belastungen des Mandanten natürlich eine vorrangige Rolle.
Die Analyse ist also der zentrale Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte.

Der individuelle Fahrplan

Auf Basis der erstellten Analyse ist es Aufgabe des Beraters, die Konzeption bzw. einen individuellen Fahrplan (finanzielle „Therapie“) für den Mandanten zu erstellen. Es werden die aus der Analyse gewonnenen Erkenntnisse und Zusammenhänge aufbereitet und hieraus Strategien und Maßnahmen abgeleitet bzw. entwickelt. Sofern in diesem Zusammenhang steuerliche und rechtliche Fragen zu klären sind, werden die entsprechenden Fachleute (Steuerberater, Rechtsanwälte) hinzugezogen.
Hierzu gehört – je nach Wunsch der Beratungstiefe – auch die Erstellung von geeigneten Übersichten, wie z.B. eine Vermögensaufstellung, in der die bereits bestehenden Verträge, Vermögenswerte und Verpflichtungen transparent dargestellt werden.
Wir verzichten dabei auf „schmückendes Beiwerk“ und standardisierte Ausarbeitungen. Vielmehr arbeiten wir nach dem Grundsatz, dass das für den jeweiligen Mandanten Wesentliche und Wichtige individuell ausgearbeitet und verständlich dargelegt wird.

Das können wir für Sie tun

Unsere Beratungsleistungen
im Einzelnen

Honorarbasierte Beratung

Das persönliche Gespräch – maximal objektiv *

Für die Qualität einer Beratungsleistung über komplexe Themen, wie die Kapitalanlage, ist es nach unserem Verständnis notwendig, nicht nur unabhängig von Vertriebsinteressen sondern vor allem frei von Interessenkonflikten zu sein. In der Branche dominiert aber das Provisionserzielungs-Interesse. „Beratung vor Verkauf“ funktioniert nur, wenn die Objektivität der Beratungsleistung frei ist von der Vereinnahmung von Provisionen. Daher berät das Unternehmen ausschließlich gegen Honorar – gleiches gilt für die Vermögensverwaltungsleistung.

Als Honorarberatung wird eine Beratung in Finanz- und Vermögensfragen bezeichnet, bei welcher der Berater keine Provisionen oder sonstige Vergütungen der Produktanbieter erhält, sondern stattdessen ein Honorar (Zeit- oder Pauschalhonorar) vom Beratungsempfänger, analog zu den Erfahrungen beim Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Davon abzugrenzen ist die vom Gesetzgeber differenzierte „Honorar-Anlageberatung“.

* Ein Berater kann zu Lasten der Objektivität in einen Entscheidungskonflikt geraten: Einerseits erwartet der Anleger eine fachgerechte Beratung und folgend eine individuelle Empfehlung. Andererseits hat der Berater klare Verdienstinteressen oder evtl. Umsatzvorgaben, -verpflichtungen. Dies führt regelmäßig dazu, dass ggfls. ungeeignete aber hoch verprovisionierte Produkte bevorzugt empfohlen werden, Produkte mit höherem Kundennutzen aber geringen Provisionen außen vor bleiben.

Bei einer Vergütung gegen Honorar wird dieser Konflikt durch den vollständigen Verzicht auf Provisionen (einmalig und laufend) aufgelöst. Die Zahlung eines Honorars soll zu einer Beratung frei von Eigeninteressen des Beraters führen, also nur die Interessen des Beratenen berücksichtigen. Da die Höhe des Honorars dem Beratenen vor einer Beratung in voller Höhe bekannt ist, herrscht für den Verbraucher bei einer Honorarberatung Kostentransparenz und das sichere Gefühl, tatsächlich geeignete Konzepte zu erhalten.

Fallbezogene Beratung

Spezielle Fragestellungen
Grundsätzlich empfehlen wir die auf einer gesamtheitlichen Analyse basierende, umfassende Beratung. Seit 1990 beweist sich, dass diese für den Mandanten den größtmöglichen Nutzen bietet. Alle unsere Erfahrungen können so in ein geeignetes Anlagekonzept einfließen. Oft sind es eben Hintergründe und „Kleinigkeiten“, die man nur bei oberflächlicher Betrachtung nicht erkennen kann, im Einzelfall aber jedoch erhebliche Bedeutung haben können.
Wenn Sie grundsätzliche Fragen haben (z.B. zu Finanzprodukten, Depotbewertungen) oder eine (Erst-)Einschätzung zu einem Sachverhalt mit Wertpapierbezug wünschen, bieten wir einzelne Beratungsstunden an.

(Finanz-) Coaching

Finanzcoaching

Finanzprodukte sind leider trivial. Vom Produkt zum Konzept kann es ein zwar lohnender, aber schwieriger Weg sein.

Finanzcoaching im von uns verstandenen Sinne besteht im Wesentlichen darin, Ihnen dabei zu helfen, „Herr Ihrer Finanzen“ zu werden und zu bleiben. In diesem Zusammenhang übernimmt der Berater eine Art „Wissensvermittler mit Mentorenfunktion *“. Auch die psychologischen Aspekte des eigenen Umgangs in Finanzangelegenheiten können thematisiert und ergründet werden. In der Praxis gehen Beratung und Coaching nicht selten ineinander über.

* Definition Mentor: [1] allgemein: ein Fürsprecher oder Förderer. [2] Pädagogik: ein erfahrener Experte, der beim Einstieg in ein Thema begleitet.

Fondsadvisory

Die Spezialität

Fondsadvisory *
Fonds oder eine Vermögensverwaltung
Mandanten sind mit dem regulatorischen, äußerst zeitaufwendigen Drumherum einer Anlageberatung unzufrieden. Die Verwaltung schlank zu halten, eignet sich die Auflage eines eigenen Fonds auch als Ergänzung zu aktiver Vermögensverwaltung. Um dieses Dilemma in den Griff zu bekommen, helfen standardisierte Konzepte. Diese sind idealerweise auf die Wünsche und die Risikoneigung vieler Anleger zugleich zugeschnitten. Eine ideale Lösung für „Vermögensverwaltung-Light“ bietet die Auflage von risikogesteuerten Publikumsfonds.
Die efv GmbH verantwortet als Berater dank seiner Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut seit mehr als einem Jahrzehnt vier Dach- und zwei Aktienfonds als Berater.
* Definition: Ein Fondsadvisor berät Portfoliomanager bei deren Anlageentscheidungen. Meist arbeitet er bei einem eigenständigen Unternehmen oder als Personengesellschaft, das von einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder einem Portfoliomanager mit einem Advisory-Mandat ausgestattet wird.

Ganz generell gilt

Ihre Anforderungen und Bedürfnisse sind die entscheidenden Kriterien, nach der sich das Angebot unserer Beratungstiefe, -ausrichtung und -intensität richtet. Zu individuell sind die Vorkenntnisse, die Befindlichkeiten und auch die faktischen Gegebenheiten der einzelnen Mandanten, als dass eine standardisierte Beratung sinnvoll und zielführend wäre.