Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung
Nachhaltigkeit verstehen wir bei der efv GmbH als verantwortungsvolle Unternehmensführung und langfristig orientierte Gestaltung unserer internen Prozesse. Dabei liegt der Fokus auf der effizienten Nutzung von Ressourcen, der sorgfältigen Organisation von Arbeitsabläufen und der Förderung einer positiven Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeitenden.
Wir achten insbesondere auf:
- eine ausgewogene Arbeitszeitgestaltung und die Unterstützung unserer Mitarbeitenden,
- den bewussten Einsatz von digitalen Kommunikationsmitteln zur Reduktion von Geschäftsreisen,
- die Nutzung energieeffizienter Arbeitsgeräte und umweltschonender Technologien,
- ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien.
Nachhaltigkeit gemäß Offenlegungsverordnung (SFDR)
Informationen über die Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“, SFDR) sind Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, offenzulegen, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren in Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 SFDR)
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann.
Die efv GmbH verfolgt im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung und sonstigen Anlagestrategien keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie. Nachhaltigkeitsrisiken werden in den allgemeinen Investitionsentscheidungsprozessen nicht systematisch als eigenständiger Faktor berücksichtigt. Die Anlageentscheidungen basieren primär auf klassischen wirtschaftlichen und finanziellen Kriterien.
Voraussichtliche Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Da Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Vermögensverwaltung nicht gesondert berücksichtigt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Nachhaltigkeitsrisiken im Falle ihres Eintretens negativ auf die Rendite einzelner Anlagen auswirken. Eine gesonderte Bewertung oder Begrenzung dieser Risiken erfolgt auf Unternehmensebene nicht.
Keine Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4 SFDR)
Die efv GmbH berücksichtigt derzeit keine wichtigen nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts – PAI) auf Unternehmensebene.
Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 SFDR)
Die Vergütungspolitik der efv GmbH steht nicht im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, da Nachhaltigkeitsrisiken auf Unternehmensebene nicht Bestandteil der Investitionsentscheidungsprozesse sind.
Abgrenzung zu nachhaltigen Finanzprodukten
Die efv GmbH ist als Fondsmanager für einen einzelnen Investmentfonds tätig, der ein nachhaltiges Anlageziel gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung verfolgen. Diese nachhaltigen Anlageziele gelten ausschließlich auf Ebene des Fonds und begründen keine nachhaltige Anlagestrategie auf Unternehmensebene sowie keine nachhaltige Ausrichtung der Vermögensverwaltung insgesamt. Für diesen Fonds gelten ausschließlich die jeweiligen produktspezifischen Anlagestrategien und Offenlegungspflichten.
Hinweis zu einzelnen nachhaltigen Finanzprodukten
Unabhängig von der vorstehenden unternehmensweiten Ausrichtung ist die efv GmbH als Fondsmanager für einen Investmentfonds verantwortlich, der ein nachhaltiges Anlageziel gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2019/2088 verfolgt.
Die nachhaltige Anlagestrategie dieses Fonds gilt ausschließlich für dieses konkrete Finanzprodukt und begründet keine nachhaltige Ausrichtung der Vermögensverwaltung oder der sonstigen Unternehmensstrategien der efv GmbH. Die entsprechenden Offenlegungen erfolgen ausschließlich in den produktspezifischen Unterlagen dieses Fonds.

